Das sagen unsere Kunden ...

"Wir waren lange auf der Suche nach einem einfach zu installierenden und komfortabel zu handhabenden CMS. Nach etlichen erfolglosen und frustrierenden Versuchen im OpenSource- und im kommerziellen Bereich, sind wir letztlich dann bei Aiyoota! gelandet. Durch die Tatsache, dass das System vom Betreiber auf unserem Server eingerichtet wird und wir also ohne Vorkenntnisse sofort mit der Gestaltung unserer Homepage beginnen konnten, waren wir sofort überzeugt und haben unsere Entscheidung, auch Dank des kompetenten und freundlichen Suppports, nicht bereut!!"

Daniel Boist
Geschäftsführender Gesellschafter dbSonic/Mac-Pro-Audio.de
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CMS Content-Management-SystemeCommerce Online-Shop ShopSoftwareCMS Content-Management-SystemWDPX-Frank Wollweber, 38855 Wernigerode, Germanyleer

Kleine Hilfe gegen Abmahnwut und -flut für Website-Betreiber

2009 war das Jahr der Abmahnungen in Deutschland. Ein unsinniges Gesetz schafft es, sich zum beliebtesten "Rechtsmittel" in Deutschland empor zu schwingen. Nach nur 5 Jahren ist es schon fast an der Tagesordnung, dass man mit einer Internetseite irgendein Recht misbraucht haben soll. Um diesem umhergehenden Unsinn, mit dem viele Leute gutes Geld verdienen, ein wenig einzudämmen, können Sie folgenden Text in Ihre Website - wir empfehlen das Impressum - einbauen:

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieses Onlineportals fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoss gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen. Hinsichtlich der Inhalte in den bereitgestellten Mitglieder- und Partneraccounts nehmen wir als Diensteanbieter die Haftungsprivilegien nach § 5 Nr. 3 TDG bzw. nach § 11 TDG in Anspruch.


Da wir aber keine Juristen sind, können wir keine Garantie für den obigen Text geben. Ob damit wiederum andere "Rechte" angegriffen werden - vielleicht die der Gesetzesschreiber oder der Richter, kann hier nicht abschließend geklärt werden.
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